Allgemeine Geschäftsbedingungen für Halal Zertifizierung

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Präambel

Halal Produkte sind Produkte, welche die islamischen Vorschriften hinsichtlich Erlaubtem und Verbotenem erfüllen. Dies bezieht sich sowohl auf die Zusammensetzung des Produktes, als auch auf die Produktion, die eingesetzten Verpackungsmaterialien, die Lagerung und den Transport.

 

Derzeit werden diesbezüglich häufig Richtlinien von nicht anerkannten bzw. akkreditierten Stellen erstellt und Zertifikate vergeben. Die dabei zugrundeliegenden Kriterien sind unterschiedlich, sodass diese Zertifikate zumeist in den islamischen Ländern nicht anerkannt werden. Diese Situation ist sowohl für die Industrie als auch für den internationalen Handel geschäftshemmend und geschäftsverhindernd.

Die HQC I Halal quality control – im Folgenden Zertifizierungsstelle genannt – verfügt über einen standardisierten Zertifizierungsprozess und bietet Halal Zertifikate* an, die von beinahe allen islamischen Akkreditierungsstellen weltweit akkreditiert bzw. anerkannt*. Um einige dieser Stellen zu nennen:

Jakim-Malaysia, MUI-Indonesien, GAC GCC, ESMA UAE, CICOT-Thailand, HAC-Sri Lanka sowie in fast allen islamischen Ländern bspw. in Asien und Afrika und von den​ muslimischen Communit​y​ in Europa und viele andere Akkreditierungsstellen und Behörden.

Die Zertifizierungsstelle bietet für Produzenten sowie Händler, die unter ihrem eigenen Markennamen produzieren lassen, ein Halal-Zertifikat, mit dem die aus islamischer Sicht einwandfreie erlaubte (Halal) Beschaffenheit von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern gesichert wird. Die Zertifizierung unterliegt den internationalen Halal Standards.

Die Zertifizierung erfolgt nach einer sachgerechten Prüfung der Inhaltsstoffe und Besichtigung der Produktionsstätten, die jeweils nach dem Halal Standard entsprechenden Gesichtspunkten beurteilt werden. Die Halal Zertifizierung setzt ein Qualitätsmanagement-Zertifikat wie bspw. IFS, BRC, ISO 22000 oder HACCP voraus.

 

Allgemeine Bestimmungen

Für die Beauftragung zur Überprüfung und gegebenenfalls anschließenden Zertifizierung eines

Produktes mit dem Halal-Zertifikat durch die HQC GmbH (im Folgenden – Zertifizierungsstelle) und ihren Kunden (im Folgenden – Kunde oder Auftraggeber), gelten ausschließlich die folgenden AGB in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages.

Davon abweichende AGB, die durch den Kunden beigefügt werden, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass deren Einbindung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung der Zertifizierungsstelle durch den Auftraggeber zur Überprüfung eines bestimmten und durch den Kunden zu bestimmendes Produkt oder Produktgruppe, auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung des Halal-Zertifikates. Die Überprüfung erfolgt  anhand des durch die Zertifizierungsstelle festgelegten Zertifizierungsprozesses, in der zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags jeweils gültigen Form.

Bei positivem Vorliegen aller Voraussetzungen durch den Kunden und das Produkt, erteilt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat für das jeweilige Produkt.

 

Angebote und Vertragsabschluss

Die Angebote der HQC GmbH sind freibleibend. Angebotsunterlagen sowie Broschüren und dgl. sind für die HQC GmbH nicht rechtlich verbindlich, sofern eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30 Werktagen verbindlich und verpflichten nicht zur

Auftragsannahme. Aufträge werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.

Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt der HQC GmbH vorbehalten.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die mit der Kontrolle und Zertifizierung verbundenen Kosten aufzukommen. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Höhe der zur Verrechnung gelangenden Tarife jeweils den wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden wird. Die Zertifizierungsstelle behält sich ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor.

Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer in EURO angegeben. Zahlungen sind bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Die jeweils zur Verrechnung kommenden Tarife werden dem Auftraggeber von der Zertifizierungsstelle schriftlich per E-Mail bzw. postalisch mitgeteilt. Dadurch gelten die aktuellen, auf diese Art und Weise mitgeteilten Tarife als vertraglich vereinbart. Die gültigen Tarife sind somit ausdrücklicher Bestandteil dieser AGB.

Erfolgt ein schriftlicher Widerspruch durch den Auftraggeber und kommt es bei der Erhebung eines Widerspruches zu keiner gütigen Einigung, hat die Zertifizierungsstelle das Recht, den/die Vertrag/Verträge ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur durch Überweisung auf ein auf den Geschäftspapieren angegebenes Konto geleistet werden. Der Auftraggeber ist bei einer Bezahlung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr/und oder Bankeinzug haftbar für eine reibungslose Abwicklung durch die beauftragte Bank. Sämtliche dabei erwachsende Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn sie dem Konto der Zertifizierungsstelle endgültig gutgeschrieben wurde.

Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Tätigkeiten, die über das Angebot hinausgehen oder die aufgrund von festgestellten Abweichungen erforderlich werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Bei solchen zusätzlich zu verrechnenden Tätigkeiten handelt es sich insbesondere um:

(a) Wiederholung des gesamten Auditverfahrens bzw. der Audittätigkeiten oder von Teilen hiervon aufgrund der

Nichteinhaltung des jeweils anwendbaren Zertifizierungsprogramms oder aufgrund von kritischen Abweichungen;

(b) zusätzlicher Aufwand aufgrund der Aussetzung (Suspendierung), des Entzuges und/oder der Wiedereinsetzung eines Zertifikats;

(c) Neubewertungen aufgrund von Änderungen des Managementsystems oder der Produkte, Prozesse bzw. Dienstleistungen.

Die Zertifizierungsstelle behält sich vor, für Eilaufträge, Stornierungen bzw. terminliche Veränderungen von

Dienstleistungen eine zusätzliche Vergütung nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen einzufordern.

Bei Kunden, die eine Rechnung nicht ordnungsgemäß begleichen, ist die Zertifizierungsstelle berechtigt, die Durchführung sämtlicher Tätigkeiten zu unterbrechen bzw. einzustellen und/oder die Aussetzung oder den Entzug von Zertifikaten zu veranlassen. Weitere Rechte bleiben unberührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Auseinandersetzungen mit der Zertifizierungsstelle zurückzubehalten oder mit von ihm behaupteten Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen der Zertifizierungsstelle zu verrechnen.

 

Audits, unangekündigte Audits und Kundenaudits

Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Zertifizierung den Vergaberichtlinien entsprechen und im Vergabezeitraum absehbar entsprechen werden.

Die Überprüfung der zu zertifizierende Produkte erfolgt in zwei Schritten:

1-             Ondesk Audit: Die Unterlagen der Kunden werden in den Räumen der Zertifizierungsstelle überprüft. Die Überprüfung beinhaltet alle Inhaltsstoffe, Produktspezifikationen, sowie alle QM Unterlagen der Kunden, die für die Sicherstellung des Halal Status der Produkte relevant sind.

Der Kunde ist verpflichtet der HQC GmbH alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese gilt auch für

Unterlagen, die von den Auditoren während des ganzen Zertifizierungsprozesses verlangt werden.

2-             Vorort Audit: Ein Audit in den Betriebsstätten der Kunden, um den Halal Status der Produkte vom Wareneingang bis zum Endprodukt sicher zu stellen. Die Zertifizierungsstelle und die von ihr beauftragten Personen sind daher berechtigt, zum Zwecke der Kontrolle Betriebe und Betriebsstätten des Auftraggebers während der Betriebszeiten zu betreten und Produktions-/Betriebsabläufe der zu kontrollierenden Produkte zu überwachen und den Weg der zu kontrollierenden Produkte zu verfolgen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber dürfen Vertreter der Behörden sowie Vertreter der Akkreditierungsstellen der Zertifizierungsstelle während des Vorort Audits begleiten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich wesentliche Veränderungen im Betrieb gegenüber den Angaben in der Betriebsbeschreibung, bekannt zu geben.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er sich aus dem Kontrollsystem zurückzieht oder der zu kontrollierende Betrieb oder Betriebsteil an einen anderen Rechtsträger übergeht bzw. von einem anderen Rechtsträger fortbetrieben wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich sämtliche Rechte und Pflichten aus dem/den jeweils abgeschlossenen Vertrag/Verträgen auf den/die Rechtsnachfolger zu übertragen.

 

Der Auftraggeber berechtigt die Zertifizierungsstelle ein Verzeichnis über den Umfang und die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung zu führen und dies der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.  Der Auftraggeber berechtigt die Zertifizierungsstelle die Zertifizierungsdaten in Datenbanken mittels EDV und Internet zu verarbeiten und ein Verzeichnis über den Umfang und die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung zu führen. Der Auftraggeber erteilt durch die Unterfertigung des/der Vertrages/Verträge bis auf Widerruf seine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Daten.

 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Zertifizierungsstelle alle notwendigen Produktmuster, Zugänge, Hilfen, Informationen, Unterlagen und betrieblichen Einrichtungen nach Bedarf zur Verfügung stehen. Dies schließt die Unterstützung durch ausreichend qualifizierte, eingewiesene und autorisierte Mitarbeiter des Kunden ein. Der Auftraggeber stellt die Zertifizierungsstelle darüber hinaus kostenfrei geeignete Räumlichkeiten für die Durchführung von Besprechungen zur Verfügung.

 

Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt unangekündigte Audits beim Kunden nach Erteilung des Zertifikates durchzuführen, um sicherzustellen, dass sich der Kunde durchgehend an Vorschriften hält. Bei einem unangekündigten Audit ist der Kunden verpflichtet, die Auditoren einen sofortigen Einlass in den Betrieb zu gewährleisten. Eine Verweigerung kann zum Entzug des  Zertifikats bzw. Suspendierung führen. Für unangekündigte Audits dürfen lediglich die Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden. Sollte ein unangekündigtes Audit negativ

abgeschlossen werden, dann ist die Zertifizierungsstelle berechtigt kostenpflichtige Nach-Kontrolle-Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass Abweichungen behoben sind.

 

Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt Kundenaudits bei den Lieferanten der jeweiligen Kunden durchzuführen, falls diese Lieferanten Halal-kritische Ware an den Kunden liefern, die bei der Produktion von Halal-zertifizierten Produkten eingesetzt werden. Diese gilt insbesondere, wenn diese Lieferanten keine Halal-Zertifikate bzw. Halal- Zertifikate von nicht akkreditierten Stellen besitzen. Der Kunde ist für die Terminvereinbarung sowie für Übernahme die aufkommenden Kosten verpflichtet. Ob der Kunde diese Kosten an seinem Lieferanten weiterverrechnet, bleibt dem Kunden überlassen.

 

Der Auftraggeber darf nur dann Auszüge aus Berichten der Zertifizierungsstelle vervielfältigen oder veröffentlichen, wenn der Auftraggeber die vorherige schriftliche Zustimmung der Zertifizierungsstelle eingeholt hat. Die Zertifizierungsstelle behält sich das Einleiten rechtlicher Schritte vor, wenn eine Veröffentlichung gegen diese Bestimmung verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Einzelheiten über die Erbringung, Durchführung

oder Ausführung der Leistungen von der Zertifizierungsstelle zu veröffentlichen.

 

Der Auftraggeber hat das Recht, auf seinen Wunsch, in die Abläufe, die (allenfalls) zu einer Zertifizierung führen, Einsicht zu nehmen. Außerdem hat der Auftraggeber das Recht, Beschwerden gegen die Entscheidungen des jeweiligen Auditteams binnen 14 Tagen nach Zustellung in schriftlicher und eingeschriebener Form einzubringen.

 

Zertifikate und Auditberichte:

Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Zertifizierung den Vergaberichtlinien entsprechen und im Vergabezeitraum absehbar entsprechen werden.

Die Zertifizierungsstelle bleibt Eigentümerin und Inhaberin des Urheberrechts im Hinblick auf sämtliche der von ihr zur Verfügung gestellten Dokumente, insbesondere jedes Berichts bzw. jedes Zertifikats. Der Kunde darf den Inhalt dieser Dokumente in keiner Form verändern oder falsch darstellen. Duplikate von Zertifikaten können jederzeit bei der Zertifizierungsstelle bestellt werden.

Die Berichte und Zertifikate werden auf Grundlage der vom Kunden oder in seinem Auftrag überlassenen Informationen und Dokumente erstellt und dienen ausschließlich dem Nutzen des Kunden. Weder die Zertifizierungsstelle noch ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer sind gegenüber dem Kunden oder Dritten verantwortlich für: (1) jede Art von Handlungen, welche auf Grundlage von Berichten und/oder Zertifikaten getroffen oder unterlassen worden sind, (2) fälschlicherweise ausgestellte Zertifikate, die auf vom

Kunden übermittelten unklaren, falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen beruhen.

Verstößt der Auftraggeber gegen die Vorschriften der Zertifizierungsstelle oder verwendet er das Zertifikat missbräuchlich, so kann dieses ohne Fristsetzung von der Zertifizierungsstelle entzogen werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, das Zertifikat im Original an die Zertifizierungsstelle zu übermitteln. Weiters ist es dem Auftraggeber dann untersagt, ab Ausspruch des Entzuges des Zertifikates eine Deklaration der betroffenen Produkte und Werbematerialien des jeweils abgeschlossenen Vertrages genannten Bestimmungen vorzunehmen.

Nach Durchführung jedes Audits erstellt die Zertifizierungsstelle einen Bericht und übergibt diesen an den Kunden. Die in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen sind für die Zertifizierungsgesellschaft unverbindlich. Die Entscheidung zur Ausstellung eines Zertifikats liegt ausschließlich im Ermessen der Zertifizierungsgesellschaft.

Der Kunde erkennt an, dass die Zertifizierungsstelle durch den Abschluss des Vertrags oder die Erbringung von Dienstleistungen in keiner Weise für irgendwelche Verpflichtungen sowie Forderungen gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden kann.

Soweit gesetzlich zulässig, versichert der Kunde, dass er nicht unter Annahme oder aufgrund von gewährten Garantien, Darstellungen, Aussagen, Zusicherungen, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Versprechungen, Zahlungen oder Zusagen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Bedingungen dargestellt wurden, zum Abschluss des Vertrags verleitet wurde. Der Kunde verzichtet in jedem Fall uneingeschränkt und unwiderruflich auf Forderungen, Rechte oder Rechtsmittel, die für ihn in diesem Zusammenhang entstehen könnten. Vorformuliert

Bestimmungen oder Vorschriften in Unterlagen des Kunden, die diesen allgemeinen Bedingungen widersprechen bzw. diese verändern oder ergänzen, sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die Zertifizierungsstelle angenommen wurden.

Der Kunde informiert die Zertifizierungsstelle unverzüglich über alle Änderungen betrieblicher Gegebenheiten, die sich auf das Managementsystem, die Dienstleistungen, die Produkte, die Prozesse oder Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Kunden auswirken können. Verstöße gegen diese Informationspflicht können den Entzug des Zertifikats nach sich ziehen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Zertifizierungsstelle über Abweichungen zu informieren, die im Rahmen von internen Audits durch den Kunden, seine Geschäftspartner oder öffentliche Behörden festgestellt werden.

Die Zertifizierungsstelle übernimmt keine Haftung dafür, dass das von ihm erteilte Zertifikat weltweit anerkannt wird, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine weltweite Akzeptanz die HQC Zertifikate wird hiermit ausgeschlossen.

Jede Verwendung von Berichten oder Zertifikaten bzw. darin enthaltener Informationen durch den Kunden erfordert die rechtzeitige Zahlung der Vergütung.

 

Haftung

Die Zertifizierungsstelle haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber haftet der Zertifizierungsstelle im Fall eines Verstoßes gegen des/der jeweils abgeschlossenen Vertrages/Verträge für den dadurch verursachten Schaden. Er hält die Zertifizierungsstelle und deren Mitarbeiter in Ansehung allfälliger von Dritten gegen diese erhobener Schadenersatzansprüche schad- und klaglos.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die HQC GmbH als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Zertifizierungsstelle haftet nicht für Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.

 

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird für die Dauer von einem Zertifizierungszyklus abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Zertifizierungszyklus, sofern der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich kündigt.

Ein Zertifizierungszyklus besteht aus drei Jahren und gestaltet sich wie folgt: eine Erstzertifizierung im ersten Jahr und je ein Überwachungsaudit in den beiden Folgejahren. Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt grundsätzlich drei Jahre. Danach beginnt ein neuer Drei-Jahres-Zyklus mit einer Re-Zertifizierung.

Der Kunde beauftragt hiermit die Zertifizierungsstelle mit der Durchführung der Erstzertifizierung- sowie einem jährlichen Überwachungsaudit und ggf. Re-Zertifizierungs-Audits.

Jede Erstzertifizierung sowie Re-Zertifizierung setzt eine Schulung für einer das Qualitätsmanagement zuständige Person/ Personen voraus. Diese kann in einem von der Zertifizierungsstelle organisierten Seminar oder auch als Inhouse-training in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftraggebers besucht/absolviert werden.

Der Vertrag kann mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten vor Ende des Zertifizierungszyklus nur schriftlich gekündigt werden.

Schlussbestimmungen, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Republik Österreich.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Privatperson, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der aktuelle Sitz der Zertifizierungsstelle. Das Gleiche gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

* HQC Logo ist eine Marke der Halal slaughtering office and halal quality control B.V. mit Hauptsitz in den Haag Holland und Standorte und Partnern Europaweit darunter auch HQC GmbH, FN 469056p, Firmenbuchgericht: Wien. Alle genannten internationalen Anerkennungen und Akkreditierungen beziehen sich auf HQC.B.V. mit Hauptsitz in den Haag und sind Europaweit gültig ausgenommen Schlachthöfe